DIN VDE 0100 Teil 701
Diese Norm regelt den Umgang mit der Beleuchtung und generell Niederspannungsanlagen im Bad. Niederspannungsanlagen umfassen alle Anlagen, die über eine Nennspannung zwischen 50 und 1.000 Volt verfügen. Da gerade im Badezimmer Feuchtigkeit und Elektrizität zusammentreffen, können ohne entsprechende Vorsorge lebensgefährliche Situationen für die Nutzer entstehen. Daher sind die Vorschriften besonders gründlich und strikt ausgelegt. Zur besseren Einschätzung und Vermeidung von Gefährdungslagen wird das Badezimmer im Teil 701 der DIN VDE 0100 in drei sogenannte Schutzbereiche aufgeteilt.
Zum Schutzbereich 0 gehören alle Duschwannen und Badewannen. Dieser Bereich schreibt die Art der Beleuchtung im Wannenkörper vor, bezieht sich also nicht auf die Dusche im Allgemeinen. Im Wannenkörper selbst dürfen nur Leuchtkörper bzw. Betriebsmittel mit einer Spannung bis höchstens 12 Volt betrieben werden. Das betrifft z.B. eingebaute Leuchten in Whirlpools. Alle hier verwendeten Betriebsmittel müssen mindestens der Schutzart IP X7 entsprechen, die einen Schutz vor zeitweiligem Untertauchen beschreibt. (Link zu Lexikon SARO-lux Schutzart) Transformatoren sind weder im Schutzbereich 0 noch im Schutzbereich 1 zulässig. Davon ausgenommen sind Geräte zum Abpumpen oder Erwärmen des Wassers.
Zum Schutzbereich 1 gehört der Bereich im Bad, der sich in einem Radius von 1,2 m rund um den Duschkopf im Ruhezustand vertikal vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2,25 m oder bis zum höchstgelegenen Wasserauslass erstreckt. In diesem Bereich ist für alle Betriebsmittel die Schutzart IP X5 vorgeschrieben, die einen Schutz gegen Strahlwasser aus z.B. Düsen jeden Winkels beschreibt. Steckdosen und Schalter sind grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn ein Schalter ist eingebauter Bestandteil einer Leuchte mit der entsprechenden Schutzart. Die Nennspannung darf höchstens 25 Volt (60 Volt bei Gleichstrom) betragen. Elektrische Leitungen müssen senkrecht verlaufen und in mindestens 6 cm Tiefe verlegt werden.
Zum Schutzbereich 2 gehört der Bereich im Bad, der sich in einem Abstand von 60 cm außerhalb der Schutzbereiche 0 und 1 befindet. Hier müssen alle Leuchten der Schutzart IP X4 gegen Spritzwasser von allen Seiten entsprechen. Ist die Dusche mit Massage-Strahlen oder ähnlichen Düsen ausgestattet, gilt auch im Schutzbereich 2 die Schutzart IP X5.
Die Regelungen für die Schutzbereiche gelten nur für Räume, in denen die Badewanne bzw. Dusche dauerhaft eingerichtet sind, damit also auch für z.B. Saunen, Baustellencontainer oder Wohnwagen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir an dieser Stelle nur eine grobe Zusammenfassung der Regelungen darstellen können. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Fachkraft.