Das Ende der Leuchtstofflampen
die Ausphasung
Die Umrüstung bzw. Ausphasung der Leuchtmittel in Deutschland und der EU ist seit über einem Jahrzehnt gesetzlich verordnet. Die Gründe dafür sind strengere Energieeffizienz-Regelungen sowie der Schutz von Umwelt und Mensch vor giftigen Stoffen wie Quecksilber. Die Neufassung der Richtlinie „Restriction of the use of Hazardous Substances“ (RoHS) wurde im März 2023 verabschiedet und ergänzt die bestehende „Single Lighting Regulation“ bzw. Ökodesign-Verordnung der EU.
Diese Neufassung führte zu einer Vorverlegung bzw. Änderung einiger Restriktionen bezüglich nicht nachhaltiger Leuchtmittel und ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Einschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie zur Beschleunigung des Übergangs zu umweltfreundlicheren Alternativen.
Wichtige Schritte der Ausphasung
Februar 2023
August 2023
September 2023
Auswirkungen und Fortschritte
- Umstellung auf LED-Technologie
Die Verbote haben den Übergang zu energieeffizienten LED-Beleuchtungslösungen beschleunigt, was zu Energieeinsparungen und einer Reduzierung von Quecksilber in der Umwelt führt. LED-Röhren weisen eine wesentlich höhere Haltbarkeit auf als konventionelle Leuchtstoffröhren, starten sofort flackerfrei und benötigen keine schädlichen Chemikalien für ihren Betrieb.
- Restbestände
Händler und E-Handwerksbetriebe durften bisher und dürfen weiterhin ihre Lagerbestände an bereits produzierten Leuchtstofflampen weiterhin verkaufen und installieren.
Weitere Entwicklungen und Herausforderungen
- Marktüberwachung:
Trotz der Verbote gibt es weiterhin Bedenken hinsichtlich des illegalen Verkaufs von ausgephasten Leuchtmitteln, insbesondere auf Online-Plattformen. Die Marktüberwachung wird verstärkt, um diese Praxis einzudämmen.
- Entsorgung:
Die korrekte Entsorgung alter Leuchtmittel ist weiterhin wichtig, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Nur Leuchtmittel aus Glas und Metall dürfen im Hausmüll entsorgt werden. Leuchtmittel mit Quecksilber, Kadmium oder elektronischen Bauteilen fallen unter das ElektroG und müssen separat entsorgt werden. Große Elektrofachmärkte und Baumärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind zur kostenlosen Rücknahme bestimmter Altlampen verpflichtet.
- Preisstabilität:
Obwohl die Nachfrage nach LED-Beleuchtung gestiegen ist, haben sich bisher keine deutlichen Preissteigerungen ergeben. Dies ist auf verbesserte Produktionsformen und höhere Stückzahlen zurückzuführen. Es ist jedoch möglich, dass die Preise in Zukunft aufgrund der steigenden Nachfrage ansteigen werden.
- Marktentwicklung:
Der Markt für LED-Beleuchtung in Deutschland wird voraussichtlich von ca. 1,80 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 wachsen, mit einer angenommenen jährlichen Wachstumsrate von 5,55 % im Prognosezeitraum.
Empfehlungen:
- Rechtzeitig planen:
Spätestens Anfang 2025 sollte mit der Planung zur Umstellung auf LED-Beleuchtung begonnen werden, insbesondere für Gewerbebetriebe. Die Umstellung kann für Unternehmen mit erheblichen Anfangsinvestitionen verbunden sein, lohnt sich aber mittel- bis langfristig aufgrund sinkender Energiekosten.
- Fördermöglichkeiten prüfen:
Es ist ratsam, Förderprogramme und finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen, um den Übergang zur LED-Technologie zu erleichtern.
- Entsorgung beachten:
Alte Leuchtmittel sollten fachgerecht entsorgt werden, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Informationen zur Entsorgung finden Sie auf den Webseiten der Kommunen und Entsorgungsunternehmen.
Zusätzliche Informationen zur Ausphasung:
- Ausnahmen*:
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Ausphasung, z.B. für Leuchten mit extrem niedriger oder hoher Lichtstärke, spezielle Halogenlampen und bestimmte Spezialanwendungen, s.u. Eine detaillierte Liste der Ausnahmen finden Sie in den entsprechenden EU-Verordnungen.
- Zukunft der Beleuchtung:
Die Entwicklung der LED-Technologie schreitet kontinuierlich voran. Zukünftig wird sich voraussichtlich die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Beleuchtungslösungen noch steigern.
* Ausnahmen von der Ausphasung im Jahr 2023
- Leuchten mit weniger als 60 Lumen oder mehr als 82.000 Lumen
- Hochvolt-Halogenlampen mit R7s ≤ 2.700 Lumen
- Die meisten Infrarot-Lichtquellen
- UV-Strahler mit mehr als 2mW/klm
- Engstrahlende Lichtquellen mit einem Raumwinkel kleiner 10 Grad
- Leuchten für bestimmte Spezialanwendungen z.B. zur Signalgebung oder UV-C-Desinfektion
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