Wir haben es, zusammen mit Ihnen, selber in der Hand, die wichtigste Grundlage für gutes Leben und Arbeiten zu gestalten.
Licht und Beleuchtung
in öffentlichen Gebäuden
Öffentliche Gebäude sind Orte der Begegnung, Kommunikation und Orientierung. Sie umfassen Rathäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Bibliotheken oder Kultureinrichtungen – Orte, an denen sich Menschen bewegen, arbeiten und aufhalten. Ihre Gestaltung und Ausstattung prägen nicht nur den Charakter einer Stadt oder Gemeinde, sondern beeinflussen auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Nutzer. Ein durchdachtes Lichtkonzept trägt dazu bei, Räume einladend und funktional zu gestalten. Licht übernimmt dabei weit mehr als nur eine technische Funktion: Es schafft Atmosphäre, strukturiert den Raum und unterstützt die Wahrnehmung.
Licht als funktionales und gestalterisches Element
Produkte von SARO-lux
Lichtplanung und Beleuchtung öffentlicher Einrichtungen
Repräsentanz
und Wirtschaftlichkeit
Andererseits erfüllen diese Gebäude auch repräsentative Zwecke, die durch das Licht betont und in Szene gesetzt werden sollen. Eingangshallen oder Wartebereiche dienen oft als Visitenkarte mit großer Image-Bedeutung für die öffentlichen Stellen. Das Konzept muss jedenfalls wirtschaftliche Anforderungen erfüllen und soll im Sinne des Umweltschutzes eine Vorbildrolle spielen. Das beinhaltet geringe Energiekosten, eine einfache Wartung und einen nur selten erforderlichen Austausch von Leuchten und Leuchtmitteln.
Einhaltung aller Vorschriften
Dabei sind eine ganze Reihe von Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, die wie die EN 12464-1 allgemeine Regeln für die Beleuchtung von Gebäuden mit öffentlichen Zugang festlegen. Je nach Situation und Anspruch wird der Architekt bzw. Lichtplaner mit seinen Maßnahmen diese Mindestbedingungen oft auch übertreffen, um die Bedeutung der jeweiligen Einrichtung hervorzuheben.
Die Aufgaben der Lichtplanung
Gute Lichtverhältnisse für öffentliche Einrichtungen sind eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie wollen möglichst von Anfang an geplant und gesteuert sein. Das ist jedoch bei vielen öffentlichen Gebäuden nicht möglich, weil z.B. ein gewisses Alter und damit die Bauweise der Gebäude ein ganz anderes Vorgehen erfordern. Das bei einem Neubau oder einer grundlegenden Renovierung zu erstellende Lichtkonzept mit dem dazugehörigen Lichtmanagement wird sich zunächst mit den baulichen Gegebenheiten beschäftigen und die bestehenden Lichtverhältnisse untersuchen.
Der Einfall des Tageslichts durch Fenster sowie die Einrichtung und Gestaltung aller Räume bedeuten meist unveränderliche Faktoren, die Grundlage jeder Planung sein müssen. Je nach Art des öffentlichen Gebäudes unterscheidet sich der Zweck vieler Räume deutlich voneinander. Die Versammlungshalle, die Büros der Mitarbeiter, ggf. die Klassenräume oder Wartebereiche und Verkehrswege verlangen je nach Aufgabe und Benutzergruppe eine ganz eigene Beleuchtungsplanung.