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Arbeitsplatzbeleuchtung

Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist auf die jeweiligen Aufgaben des Mitarbeiters ausgerichtet und ergänzt als Einzelplatzbeleuchtung die Grundbeleuchtung bzw. Allgemeinbeleuchtung. Diese reicht im Normalfall nicht aus, um die spezifischen Anforderungen bei der Tätigkeit zu erfüllen. Die Mindestwerte von Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke und die Richtung des Lichteinfalls müssen dabei gesetzlichen Vorschriften bzw. Normen entsprechen. Diese finden sich z.B. in der DIN EN 12665. Wenn die Arbeitsplatzbeleuchtung nicht ausreicht, schlägt sich das auf die Konzentrationsfähigkeit und dementsprechend Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter nieder. Erwiesenermaßen steigen Fehlerquote und Unfallhäufigkeit. Zudem ergeben sich Auswirkungen auf das vegetative Nervensystem sowie Herzschlagfrequenz, Blutdruck und weitere Faktoren. Langfristig kann mit gesundheitlichen Folgen gerechnet werden. Der Gesetzgeber sieht sogar einen Lichteinfall von außen über das Tageslicht vor, was jedoch in Bezug auf die Zahl der Arbeitsplätze und die Art der Räumlichkeit nicht immer zu realisieren ist. Der Tageslichtanteil wird als Tageslichtquotient messtechnisch ermittelt. Er sollte in der Mitte des Raumes 2% übersteigen, in Büros sogar 3%.

Die Überlegungen zur richtigen Arbeitsplatzbeleuchtung beziehen aber nicht nur die Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke mit ein, sondern berücksichtigen auch die Mischung zwischen indirekter Beleuchtung und der direkten Beleuchtung der Arbeitsfläche. Dabei müssen Spiegelungen und vor allem eine Blendung ausgeschlossen sein. Der harte Wechsel der Leuchtdichte führt ebenso zur Ermüdung wie eine “Insel-Beleuchtung” des einzelnen Arbeitsplatzes ohne ausreichende Hintergrundbeleuchtung. Neben den jeweiligen Sehaufgaben spielt auch das Alter der Mitarbeiter ein Rolle. Während im Durchschnitt für Jüngere ein Lux-Wert von 500 als passend angesehen wird, steigt der Bedarf bei Älteren mit nachlassender Sehfähigkeit auf 750 bis 1.500 Lux an. In der Folge listen wir einige Beispielwerte für Arbeitsplätze auf, wie sie sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.

Bei Verkehrswegen oder in Lagerräumen für große Güter reichen laut der Verordnung bereits 50 Lux. Muss man dabei allerdings lesen oder ist ein Arbeitsplatz ständig besetzt, steigt der Wert schon auf 200 Lux. 500 Lux gelten für Büroräume und z.B. Dreher-Arbeiten. Wenn in Großraumbüros oder der Lackiererei besonders gutes Sehen erforderlich ist, sind 750 bis 1.000 Lux erforderlich. Am Zeichentisch oder bei der Montage komplexer Bauteile erwartet man 1.500 Lux und mehr.

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