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GS-Zeichen

Das GS-Zeichen steht für “Geprüfte Sicherheit” und wird für Geräte und Arbeitsmittel vergeben, die von einer speziellen GS-Stelle geprüft worden sind. Obwohl als Einrichtung eine deutsche Besonderheit, kann das GS-Zeichen auch für Geräte ausländischer Hersteller beantragt und erteilt werden, wenn sie im Geltungsbereich deutscher Gesetzgebung auf den Markt kommen. Dabei garantiert das GS-Zeichen nur, dass ein Nutzer bei ordnungsgemäßer Verwendung über die gesamte Lebensdauer des Geräts keiner Gefährdung ausgesetzt wird. Das GS-Zeichen stellt also kein Qualitätsmerkmal zur Funktionsweise oder zur Haltbarkeit und weiteren Faktoren dar, sondern erfolgt nach ausschließlicher Prüfung der Sicherheit. Die Vergabe des GS-Zeichens wird nach den Richtlinien und Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) vorgenommen und ist damit ein staatlich geregeltes, aber nicht verbindliches, sondern freiwillig beantragtes Prüfzeichen. Die Vergabe des GS-Zeichens erfolgt nach einer Baumusterprüfung durch die Fachleute einer GS-Stelle. Es sollte nicht mit dem Europäischen Konformitätszeichen CE verwechselt werden, das für andere Faktoren steht.

Verbraucher, die sich Geräte mit dem GS-Zeichen kaufen, können sich damit darauf verlassen, dass dieses Gerät von seiner Bauweise, dem Bauplan und dem Herstellungsprozess her bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung sicher ist. Das gilt jedoch nicht für das einzelne Gerät, das Beschädigungen aufweisen kann. Für Arbeitgeber ist das GS-Zeichen ein wichtiger Hinweis, dass sie mit einem so gekennzeichneten Arbeitsmittel ihrer Verpflichtung in Bezug auf § 5 Betriebssicherheitsverordnung nachkommen, den Mitarbeitern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

GS-Stellen sind sogenannte Konformitätsbewertungsstellen, denen für diese Tätigkeit eine Befugnis durch die entsprechende Behörde erteilt worden ist. Für diese Erteilung ist der Nachweis erforderlich, dass bei der Arbeit der GS-Stelle als eigenständiges Unternehmen im Bereich der Europäischen Freihandelszone keine Interessenkonflikte bestehen, das Unternehmen über die erforderlichen Kompetenzen und Mittel zur technischen Durchführung der Prüfung verfügt und die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben verantwortlich regeln kann. Wenn ein Hersteller das GS-Zeichen für ein Produkt erhalten möchte, wendet er sich an eine von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannte GS-Stelle und reicht das entsprechende Baumuster ein. Wenn nach der Prüfung das GS-Zeichen erteilt worden ist, steht der Hersteller in der Verantwortung, dass dieses Gerät auch tatsächlich in der beschriebenen Weise hergestellt wird. Das GS-Zeichen wird für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren für ein Baumuster erteilt. Die GS-Stelle kann Prüfungen durchführen, bei Verstößen die Erteilung des GS-Zeichens entziehen und wird die anderen GS-Stellen von dieser Aberkennung unterrichten.

In der Vergangenheit sind immer wieder Fälle von missbräuchlicher Verwendung des GS-Zeichens bekannt geworden, mit der manche Hersteller ihren Absatz verbessern wollen. Verstöße werden in einer Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gesammelt. Jeder Verbraucher kann sich mit einer Anfrage Auskunft einholen, ob ein bestimmtes GS-Zeichen tatsächlich erteilt worden ist.

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