Brandschutzsymbole
Neben den bekannten Piktogrammen, die als Brandschutzzeichen in Gebäuden angebracht werden, gibt es im Zusammenhang mit Gefährdung eine ganze Reihe weiterer Symbolgruppen. Während die Brandschutzzeichen in Fluren und Räumen in Rot auch als Rettungszeichen bezeichnet werden, sind die sogenannten Warnzeichen in Gelb gehalten. Rettungszeichen zeigen Fluchtwege auf, kennzeichnen Feuerlöscher oder verorten Brandmelder. Warnzeichen rufen zur Vorsicht auf und warnen vor Spannung, Laserstrahlen, Hindernissen und ähnlichen Gefahren. Während die Piktogramme von Brandschutzzeichen und Warnzeichen mit wenigen Symbolen eingängig und weltweit relativ leicht verständlich sind, sind die Brandschutzsymbole, die in Zusammenhang mit Leuchten verwendet werden, für Laien nicht so leicht zu entschlüsseln. Ihre Verwendung und Bedeutung in Deutschland und Europa wird mit der DIN EN 60598 festgelegt.
Bei so gut wie jeder Form von künstlichen Licht entsteht Wärme. Je nach Leuchtmittel und Lichtstärke können sich die im normalen Betrieb oder auch bei Beschädigungen entstehenden Temperaturen massiv unterscheiden. Zwischen einer LED Leuchte mit geringer Wärmeabgabe und der Temperatur in einem Halogenstrahler besteht ein riesiger Unterschied, da der Halogenstrahler schon betriebsbedingt stark erhitzt sein muss, damit er leuchtet. Entsprechend den verschiedenen Betriebstemperaturen werden die Leuchten mit unterschiedlichen Piktogrammen versehen, die die Feuergefährlichkeit charakterisieren. Dabei geht es im Besonderen um den Untergrund, auf oder in dem die Leuchte montiert werden soll. Ebenso spielen Staub und leicht entflammbare Materialien in der Nähe der Leuchte eine große Rolle. Dazu kommt die generelle Feuergefährdung eines ganzen Bereichs, in dem die Leuchte montiert wird.
Für solche feuergefährdeten Bereiche z.B. aufgrund der Bauweise oder der Produktion leicht entflammbarer Stoffe dürfen nur Leuchten verwendet werden, die mit einem D in einem Dreieck mit der Spitze nach unten gekennzeichnet sind. Damit sind Leuchten beschrieben, die an der waagrechten Oberfläche nicht heißer als 90 Grad werden, während der Glaskörper an der Oberfläche die 150 Grad Celsius nicht überschreiten darf. Zusätzlich müssen sie über die Schutzart IP 5X verfügen (Link Lexikon Schutzart), die sie als vor Staub und Berührungen jeglicher Art geschützt klassifiziert.
Wenn eine Leuchte ohne ein Brandschutzsymbol ausgeliefert wird, darf sie grundsätzlich nur direkt auf einem normal entflammbaren Baustoff bzw. Material montiert bzw. installiert werden. Der Begriff “normal entflammbar” mag irreführend klingen, enthält aber schon bestimmte Bedingungen. Nach DIN 4102-4 gehören dazu z.B. Holz und Holzwerkstoffe mit einer Stärke von mehr als 2 mm sowie z.B. Gips-Verbundbauplatten. Besondere Vorsicht ist bei Einbau- und Anbauleuchten gegeben, bei denen jeweils der Abstand zu leicht entflammbaren Materialien geprüft werden muss.
Die Piktogramme beziehen sich daher besonders auf solche Leuchten, die nur auf nicht brennbaren Baustoffen montiert werden dürfen. Ebenfalls gibt es ein Piktogramm für die Montage auf Möbeln oder auch ein Piktogramm, das die Möglichkeit von Wärmedämmung ausschließen soll.